IX. Abschliessende Anmerkung:
Bei der zitierten Rechtsprechung handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen des konkreten Gerichts.
Es ist daher ohne weiteres möglich, daß das für Sie zustände Amts-/Land-/Oberlandesgericht die Sach- und Rechtslage anders beurteilt. Ferner ist es ohne weiteres möglich, daß die zitierten Gerichte Ihre Auffassung ändern.
Bei dem vorliegenden Skriptum handelt es sich daher lediglich um eine Anregung, die keinesfalls die konkrete rechtliche Beratung im Einzelfall ersetzen kann und will.
Gerichtsentscheidungen können nie ohne weiteres auf jeden ähnlichen Fall angewandt werden, vielmehr ist die Übertragung einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung auf andere Fälle stets durch einen Rechtsanwalt sorgfältigst zu überprüfen.
Für finanzielle Schäden, die daher durch die Anwendung der Ratschläge dieses Skriptes ohne vorherige eingehende Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens entstehen, muß aus den o.g. Gründen eine Haftung des Autors folglich abgelehnt werden.
Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Stand: 23.10.00
© Rechtsanwälte Günter Stieldorf und Markus Cosler
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