IX.
Abschliessende Anmerkung:
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Bei der zitierten Rechtsprechung handelt es sich stets um Einzelfallentscheidungen
des konkreten Gerichts.
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Es
ist daher ohne weiteres möglich, daß das für Sie zustände Amts-/Land-/Oberlandesgericht
die Sach- und Rechtslage anders beurteilt. Ferner ist es ohne weiteres
möglich, daß die zitierten Gerichte Ihre Auffassung ändern.
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Bei dem vorliegenden Skriptum handelt es sich daher lediglich um eine
Anregung, die keinesfalls die konkrete rechtliche Beratung im Einzelfall
ersetzen kann und will.
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Gerichtsentscheidungen
können nie ohne weiteres auf jeden ähnlichen Fall angewandt werden, vielmehr
ist die Übertragung einer gerichtlichen Einzelfallentscheidung auf andere
Fälle stets durch einen Rechtsanwalt sorgfältigst zu überprüfen.
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Für
finanzielle Schäden, die daher durch die Anwendung der Ratschläge dieses
Skriptes ohne vorherige eingehende Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt
Ihres Vertrauens entstehen, muß aus den o.g. Gründen eine Haftung des
Autors folglich abgelehnt werden.
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Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Stand: 23.10.00
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©
Rechtsanwälte Günter Stieldorf und Markus Cosler
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52070 Aachen Fon: 0241 / 94668-0 Fax: 0241 / 94668-77
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