II. Liquiditätsauskunft
Zunächst einmal ist es ratsam, sich bereits vor Abschluss eines größeren Bauvertrages über die Kreditwürdigkeit des AGs bei der "Creditreform" oder einer anderen Auskunftei zu informieren. Viele Rechtsanwälte haben ein Rahmenabkommen mit der "Creditreform" abgeschlossen, so dass eine entsprechende Auskunft schon für unter 100,- DM erlangt werden kann. Eine sicherlich sinnvolle Investition, wenn auf diese Weise bei einer Negativauskunft bereits vor Beginn der Arbeiten die weitere Vorgehensweise entsprechend abgestimmt werden kann um Ausfälle weitestgehend zu verhindern.
© Rechtsanwälte Günter Stieldorf und Markus Cosler